| |
Unsere AGB's
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Vertragsabschluss
Diese Vertragsbedingungen der Firma Cinema Audio- & Videotechnik
GmbH (auch Cinema GmbH genannt) gelten für alle Aufträge und
Bestellungen. Hiervon abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers
sind für Cinema GmbH unverbindlich, auch wenn diesen nicht schriftlich
widersprochen werden.
2. Preise, Auftragsannahme, Lieferpflicht
2.1 Angebote von Cinema GmbH sind stets und in alle Teilen unverbindlich
und freibleibend.
2.2 Mit Auftragserteilung erklärt der Käufer seine Zahlungsfähigkeit
und seine Kreditwürdigkeit. Bei Auftragserteilung werden 50 % vom
Auftragswert bzw. Kaufpreis der Ware, als Vorauszahlung in Rechnung gestellt.
Ergeben sich nach Auftragsannahme begründete Bedenken gegen die
Zahlungs- oder Kreditwürdigkeit, oder verweigert der Käufer
die Bezahlung der Anzahlung, ist Cinema GmbH berechtigt die Erfüllung
des Vertrages bis zur vollständigen Bezahlung zu verweigern, oder
vom Vertrag zurückzutreten.
2.3 Erteilte Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie
von der Cinema GmbH schriftlich bestätigt sind, oder der Auftrag
ausgeführt wird.
2.4 Der Käufer hat keinen Anspruch auf Lieferung in Fällen
mangelnder Lieferbereitschaft infolge höherer Gewalt, Streik, Aussperrung,
Lieferverzug des Vorlieferanten und sonstiger Ereignisse, welche die
Cinema GmbH nicht zu vertreten hat. Käufer und die Cinema GmbH sind
unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen zum Rücktritt
für diesen Fall berechtigt.
3. Lieferzeit
Die in der Auftragsbestätigung genannten Liefertermine werden nach
Möglichkeit eingehalten, sind jedoch unverbindlich. Eine verspätete
Lieferung berechtigt nicht zum Rücktritt oder zur Forderung von
Schadenersatz. Mit Übergabe und widerspruchsloser Annahme ggf. verspätet
gelieferter Ware, gilt die Lieferung als frist- und ordnungsgemäß angenommen.
Im Falle eines von der Cinema GmbH verschuldeten Lieferverzuges steht
dem Käufer ein Recht zum ganzen oder – bei teilbaren Aufträgen
- teilweisen Rücktritt vom Vertrag zu, wenn er zuvor schriftlich
eine angemessene Nachrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat, die mit
Eingang der Nachfristsetzung bei der Cinema GmbH zu laufen beginnt. Schadenersatz
wegen Nichterfüllung kann der Käufer nur verlangen, wenn die
Cinema GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich
oder grob fahrlässig verursacht haben.
4. Preisstellung
Die in dem Katalog von der Cinema GmbH genannten Preise gelten nur für
Endverbraucher und verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Gewerbliche Kunden erhalten gesonderte Preislisten, in denen die Preise
exklusive Mehrwertsteuer angegeben sind. Rechnungsstellung gegenüber
diesen Käufern erfolgt sodann zu den Preisen der Preisliste zzgl.
jeweils gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Preise gelten,
sofern nichts anderes vereinbart wird, ab Werk ohne Verpackungs- und
Transportkosten. Die Waren reisen stets auf Kosten und Gefahr des Käufers.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Die Waren und Leistungen werden am Tage der Lieferung in EURO fakturiert.
Die Belieferungen erfolgen gegen Nachnahme, sofern nicht abweichende Konditionen
vereinbart sind. Teilsendungen unterliegen den gleichen Zahlungsbedingungen.
Schecks werden erfüllungshalber und nicht an Erfüllung Statt
angenommen. Die Cinema GmbH ist nicht zur Annahme verpflichtet. Eine Annahme
bedeutet grundsätzlich keine Stundung der ursprünglichen Forderung.
5.2 Rechnungen sind binnen dreißig Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei
Zahlungsverzug werden alle Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung
sofort fällig. Ab Fälligkeit der Rechnungsbeträge werden
Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% sonst 8% über dem
Basissatz (vom letzten vor der Fälligkeit gelegenen 31.12. oder
30.06.) sowie entstandene gerichtliche und / oder außergerichtliche
Kosten des Mahnverfahrens , berechtigt. Bei Zahlungsverzug kann die Cinema
GmbH die gelieferten Gegenstände entweder zurücknehmen oder
abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen über Pfandverkäufe
freihändig für Rechnung und Gefahr des Käufers bestmöglich
verwerten oder nur zur Sicherstellung übernehmen, ohne dass dadurch
der Käufer von der Vertragserfüllung, insbesondere der sofortigen
Bezahlung der nicht beglichenen Forderungen befreit wird. Zahlungsverzug
begründet in der Regel Bedenken gegen Zahlungs- und Kreditwürdikeit
des Käufers (Ziffer 2.2)
6. Beanstandung von Mängeln, Gewährleistung
6.1 Tranportbeschädigungen sind grundsätzlich dem Spediteur
oder Frachtführer gegenüber unverzüglich geltend zu machen.
Tatbestandsaufnahmen sind bei Entladung der Waren unverzüglich beim
Frachtführer zu beantragen. Beanstandungen erkennbarer Mängel
müssen unverzüglich spätestens innerhalb von 8 Tagen nach
Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden. Versteckte Mängel
sind unverzüglich nach Kenntnisnahme schriftlich anzuzeigen, nur
für Verbraucher gilt eine maximale Frist zur Anzeige nicht offensichtlicher
Mängel von einem Jahr. Eine Haftung Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsfrist bei Mängeln beträgt 1 Jahr, beim
Verbrauchsgüterkauf 2 Jahre und beginnt mit dem Datum der Lieferung.
6.2 Der Gewährleistungsanspruch des Käufers erstreckt sich
nach Wahl der Cinema GmbH entweder auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung
gleicher oder ähnlicher Artikel und Güte. Hierfür räumt
der Käufer der Cinema GmbH ausreichende Zeit und Gelegenheit ein.
Bei einem Verbrauchsgüterkauf bleibt dem Käufer das recht vorbehalten,
im Falle fehlgeschlagener Nachbesserung oder Nacherfüllung zu mindern.
Darüber hinausgehende Ansprüche, wie z.B. Schadenersatz wegen
Nichterfüllung, sind ausgeschlossen. Der Käufer hat die beanstandete
Ware zur Verfügung zu halten und nach einvernehmlicher Rücksprache
mit der Cinema GmbH dieser ordnungsgemäß verpackt , auf eigene
Gefahr franko zurück zusenden.
Die Cinema GmbH wird die Annahme von zurückgesandter, beanstandeter
Ware ohne vorheriger Rücksprache verweigern.
Aufgrund einer Mängelrüge ist der Käufer nicht berechtigt,
Zahlungen zurückzuhalten oder zu kürzen.
6.3 Ist der Kunde von Cinema GmbH kein Verbraucher, verjährt die
Haftung aus dem besonderen Rückgriff gemäß § 933
b, Absatz 2, zweiter Satz, ABGB, jedenfalls in einem Jahr nach Erbringung
der Lieferung / Leistung durch Cinema GmbH.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher
Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer Eigentum
der Cinema GmbH.
7.2 Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen
weiter zu veräußern: Die Befugnis des Käufers, Vorbehaltswaren
zu veräußern, endet mit dessen Zahlungseinstellung oder dann,
wenn über das Vermögen des Käufers die Eröffnung
des Konkursverfahrens oder des Vergleichsverfahrens zur Abwendung des
Konkurses beantragt wird. Eine Weiterveräußerung ist nur dann
ordnungsgemäß, wenn die Cinema GmbH durch die Veräußerung
die in diesen Bedingungen enthaltenen Sicherungsrechte, insbesondere
die im Voraus abgetretenen Forderungen gegen den jeweiligen Dritten erhält.
Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf der
Vorbehaltsware an die Cinema GmbH ab. Die Cinema GmbH wird die abgetretenen
Forderungen, solange der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nachkommt,
nicht einziehen. Der Käufer ist aber verpflichtet, die Cinema GmbH
auf Verlangen die Drittschuldner mit vollständiger anzugeben und
ihnen die Abtretung anzuzeigen. Der Käufer ist berechtigt, die Forderungen
solange einzuziehen wie die Cinema GmbH keine andere Weisung erteilt.
7.3 Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen der Vorbehaltsware
bzw. der an die Cinema GmbH abgetretenen Forderungen sind unzulässig.
Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsware sind der Cinema GmbH sofort
schriftlich anzuzeigen und die Pfändungsgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt
schriftlich zu unterrichten. Der Käufer ist verpflichtet, sobald
er die Zahlungen eingestellt hat und zwar unverzüglich nach Bekanntgabe
der Zahlungseinstellung, der Cinema GmbH eine Aufstellung über die
noch vorhandene Eigentumsvorbehaltsware und eine Aufstellung der Forderung
an die Drittschuldner nebst Rechnungsabschrift zu Übersenden.
7.4 Beträge, die aus abgetretenen Forderungen eingehen, sind bis
zur Überweisung gesondert aufzuheben. Eine Verletzung dieser Verpflichtung
macht den Käufer schadenersatzpflichtig, wobei die Höhe des
Schadenersatzes dem wert der Sicherheiten entspricht, die zum Zeitpunkt
der Weiterveräußerung bzw. der Zahlungseinstellung noch bestanden
haben.
7.5. Die Cinema GmbH ist berechtigt, ohne Nachfristsetzung oder Rücktrittserklärung
die Vorbehaltsware vom Verkäufer heraus zu verlangen, bzw. die Abtretung
der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen,
falls der Käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt,
insbesondere die Vorbehaltsware unsachgemäß behandelt oder
mit dem Kaufpreis oder mit Teilen derselben in Verzug gerät. Der
Käufer kann die Rückzahlung geleisteter Zahlungen erst verlangen,
wenn die Cinema GmbH vom Vertrag zurückgetreten ist und wenn die
Vorbehaltsware an die Cinema GmbH herausgegeben ist.
7.6 Der Käufer ist verpflichtet, Eigentumsvorbehaltsware gegen Feuer,
Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Wasserschäden Ausreichend zu
versichern. Versicherungsansprüche werden in Höhe des Warenwertes
schon jetzt an die Cinema GmbH abgetreten. Die Cinema GmbH verpflichtet
sich, die ihr nach vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen
nach ihrer Wahl insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden
Forderungen um 25 % übersteigt. Die zurückerhaltenen Waren
werden dem Zustand entsprechend gutgeschrieben. Zwischen Käufer
und der Cinema GmbH gilt als vereinbart, dass für zurückerhaltene
Ware ein Wertabschlag erfolgen kann.
7.7 Wird die Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden,
so tritt der Käufer insoweit seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte
an den vermischten Beständen oder dem neuen Gegenstand an die Cinema
GmbH ab. Bei Verarbeitung mit anderen Waren, steht die Cinema GmbH das
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware
zu den anderen Waren zur Zeit der Bearbeitung zu. Die Forderung des Käufers
aus dem Weiterverkauf tritt dieser hiermit an die Cinema GmbH ab.
7.8 Im Falle einer Pfändung von Vorbehaltsware verpflichtet sich
der Käufer, den Verkäufer unverzüglich zur Wahrung seiner
Ansprüche zu verständigen; weiters verpflichtet er sich bereits
bei der Pfändung oder bei späterer Kenntnisnahme unverzüglich
den Gerichtsvollzieher auf die Eigentumsansprüche von Cinema GmbH
hinzuweisen.
8. Allgemeine Bestimmungen
8.1 Sollten einzelne Teile dieser Allgemeinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen
rechtsunwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
hierdurch nicht berührt.
8.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich,
soweit nichts anderes vereinbart wurde.
8.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche
aus der wechselseitigen Geschäftsbeziehung ist 5020 Salzburg.
|
|
|
|